Richtig handeln im Schadensfall
Ein Schaden ist immer unangenehm. Umso wichtiger ist es, richtig und zügig zu reagieren – damit die Regulierung reibungslos läuft und Ihr Versicherungsschutz erhalten bleibt.
Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Grundregeln sowie konkrete Anleitungen für die häufigsten Schadenarten.
Wichtig: Bewahren Sie Ruhe, mindern Sie die Schadenhöhe, und informieren Sie uns zeitnah – wir unterstützen Sie persönlich.
Das gilt immer (Grundregeln)
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Schaden mindern: Treffen Sie sofort geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu reduzieren und Folgeschäden zu vermeiden (z. B. Wasser abstellen, Fenster abdichten, provisorisch sichern).
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Nichts voreilig reparieren: Keine Reparaturaufträge ohne Freigabe des Versicherers – Ausnahme: unaufschiebbare Notmaßnahmen zur Schadenminderung.
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Beweise sichern: Fertigen Sie aussagekräftige Fotos/Videos von Schadenstelle, Ursache und beschädigten Sachen an.
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Unterlagen aufbewahren: Beschädigte Gegenstände bis zum Abschluss der Regulierung aufbewahren.
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Fragebögen vollständig ausfüllen: Unterlagen des Versicherers gewissenhaft und vollständig bearbeiten; wenn Angaben (noch) nicht möglich sind, vermerken.
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Keine Schuldanerkenntnisse: Geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab.
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Polizei einschalten, wenn erforderlich: Bei Straftaten (Einbruch, Diebstahl, Vandalismus etc.) sofort Anzeige erstatten und Aktenzeichen notieren.
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Belege zusammentragen: Kaufbelege/Rechnungen bereithalten, Kostenvoranschläge einholen bzw. Schadenhöhe zunächst schätzen.
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Verzeichnis anlegen: Eine Liste aller beschädigten/zerstörten Gegenstände (Art, Fabrikat, Typ, Baujahr, Geräte-Nr. – falls vorhanden) erstellen.
Inhalte nach Schadenart
Zur schnelleren Orientierung wählen Sie über das Inhaltsverzeichnung Ihre Schadenart.
Bauleistung
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Schaden mindern, Baustelle sichern; Folgeschäden ausschließen.
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Bei Straftat: Polizei informieren, Aktenzeichen notieren.
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Fragebögen sorgfältig ausfüllen; unklare Punkte vermerken.
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Fotos von Beschädigungen und den örtlichen Gegebenheiten.
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Beschädigtes aufbewahren bis Abschluss der Regulierung.
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Keine Reparaturen ohne Freigabe (außer Notmaßnahmen).
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Schadenverzeichnis anlegen.
Blitz/Überspannung
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Alle elektrischen Geräte auf Funktion prüfen.
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Einschlagsstelle (sofern erkennbar) fotografieren.
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Schaden mindern; Fragebögen ausfüllen.
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Fotos der beschädigten Geräte; aufbewahren.
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Keine Reparaturen ohne Freigabe (außer Notmaßnahmen).
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Schadenliste erstellen; Belege/Kostenvoranschläge beifügen.
Brand
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Feuerwehr informieren (wenn noch erforderlich/größerer Brand).
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Brandursache/Brandherd (wenn möglich) fotografieren.
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Schaden mindern; Fragebögen ausfüllen.
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Beschädigungen fotografieren und aufbewahren.
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Keine Reparaturen ohne Freigabe (außer Notmaßnahmen).
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Schadenliste + Belege/Kostenvoranschläge.
Cyber
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Schaden unverzüglich melden.
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Keine eigenen IT-Dienstleister beauftragen – Vorgehen mit Versicherer abstimmen.
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Kein Schuldanerkenntnis abgeben.
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Bei behördlichen/gerichtlichen Schritten (Ermittlungsverfahren, Straf-/Bußgeld-/Mahnbescheid, Arrest, EV, Beweissicherung): fristgerecht reagieren und Versicherer sofort informieren.
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Fragebögen vollständig; keinen eigenen Anwalt für Abwehr beauftragen.
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Anspruchsschreiben/Schriftstücke sofort an den Versicherer weiterleiten.
Elektronik
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Schaden mindern; bei Straftat: Polizei/Anzeige.
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Fragebögen ausfüllen; Fotos der Schäden; aufbewahren.
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Wartungsvertrag/Garantie/Gewährleistung prüfen.
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Keine Reparaturen ohne Freigabe (außer Notmaßnahmen).
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Schadenliste mit Gerätedaten (Art, Fabrikat, Typ, Baujahr, Geräte-Nr.).
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Belege/Kostenvoranschläge beifügen.
Einbruch
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Schaden mindern (Notschloss/Ersatzverglasung etc.).
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EC-/Kreditkarten, Konten, SIM-Karten ggf. sofort sperren.
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Polizei/Anzeige; Aktenzeichen notieren.
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Beschädigte Türen/Schlösser/Fenster fotografieren.
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Stehlgutliste (für Polizei und Versicherer) – spätere Ergänzungen werden oft nicht akzeptiert.
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Fragebögen ausfüllen; Belege/Kostenvoranschläge.
Fahrraddiebstahl
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Polizei/Anzeige, Aktenzeichen/Bescheinigung beifügen.
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Fragebögen ausfüllen.
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Erstanschaffungsbeleg einreichen; fehlt dieser: Zweitschrift/Fotos/Anleitung/Fahrradpass.
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Alle Schlüssel der Sicherungsanlage (z. B. Schloss) einreichen.
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Fundbüro informieren und nach ca. 3 Wochen nachfragen.
Photovoltaik
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Schaden mindern; bei Straftat: Polizei/Anzeige.
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Fragebögen; Fotos; aufbewahren.
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Keine Reparaturen ohne Freigabe (außer Notmaßnahmen).
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Schadenliste; Belege/Kostenvoranschläge.
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Bei Minderertrag/Ertragsausfall: Einspeiseabrechnungen (12 Monate) und Ertragsprognosen/Gutachten beifügen.
Glasbruch
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Schaden mindern; Fotos der Bruchstelle.
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Fragebögen; Belege/Kostenvoranschläge.
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Keine Reparaturen ohne Freigabe (außer Notmaßnahmen).
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Hinweis: Versichert sind Glasteile/Scheiben; Rahmen/Möbel sind nicht umfasst.
Haftpflicht (Versicherungsnehmer)
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Bei Personenschäden: sofort Polizei informieren.
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Kein Schuldanerkenntnis.
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Fragebögen ausfüllen; keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr beauftragen.
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Anspruchsschreiben umgehend an uns/den Versicherer weiterleiten.
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Hinweis für Geschädigte (nicht Ihre Pflicht): beschädigte Sachen fotografieren/aufbewahren, Reparaturen vorab mit Versicherer abstimmen.
Kfz-Haftpflicht (Geschädigter)
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Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Alkoholverdacht, unklarer Schuld: Polizei rufen.
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Skizze/Bericht zum Unfallhergang.
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Daten vom Unfallverursacher: Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Fahrer-/Halterdaten, Versicherer, VSNR (Nachweis über Ausweis/Führerschein).
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Kostenvoranschlag einreichen; bei Schaden > ca. 700 € ggf. Gutachter – vorab abstimmen.
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Schaden mindern; Fragebögen; Fotos; aufbewahren.
Kfz-Haftpflicht (Schädiger)
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Bei Personenschäden/unklarer Schuld: Polizei.
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Skizze/Bericht; Daten des Geschädigten aufnehmen.
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Mit dem Geschädigten Maßnahmen zur Schadenminderung abstimmen.
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Schaden frühzeitig melden (Makler/Versicherer).
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Fragebögen; Fotos; Geschädigten auf Aufbewahrungspflicht hinweisen.
Kfz-Kasko
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Skizze/Bericht zum Hergang.
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Vandalismus/Diebstahl: Polizei/Anzeige.
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Wildunfall: Wildbescheinigung (Forstamt/Polizei).
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Schaden mindern; Fragebögen; Fotos; aufbewahren.
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Keine Reparaturen ohne Freigabe (wichtig bei Werkstattbindung).
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Leasing/Kredit: Sicherungsabtretung/Leasinggeber informieren, wenn Zahlung direkt an Werkstatt soll.
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Veräußerung/Restwert vorher mit Versicherer abstimmen.
Leitungswasser
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Stromquellen trennen (Geräte vom Netz).
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Hauptwasserhahn schließen (bei Zuleitungsleck).
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Schaden mindern; Fragebögen; Fotos; aufbewahren.
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Keine Reparaturen ohne Freigabe (außer Notmaßnahmen).
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Schadenliste; Belege/Kostenvoranschläge.
Maschinen
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Schaden mindern; bei Straftat: Polizei/Anzeige.
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Fragebögen; Geräte/Teile fotografieren; aufbewahren.
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Wartungsvertrag/Garantie/Gewährleistung prüfen.
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Keine Reparaturen ohne Freigabe (außer Notmaßnahmen).
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Schadenliste (Art, Fabrikat, Typ, Baujahr, Geräte-Nr.); Belege/Kostenvoranschläge.
Rechtsschutz
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Rechtsschutzfall unverzüglich melden.
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Umstände vollständig/wahrheitsgemäß mitteilen; Beweismittel/Unterlagen bereitstellen.
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Kostenauslösende Schritte vorab mit Versicherer abstimmen, sofern zumutbar.
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Beauftragten Rechtsanwalt vollständig informieren und bei Unterlagenbeschaffung mitwirken.
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Auf Verlangen des Versicherers über den Verfahrensstand informieren.
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Bei polizeilichen/strafrechtlichen Ermittlungen zunächst nicht zur Sache äußern – vorher mit Versicherer/Anwalt sprechen.
Sturm
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Gebäude: Fenster abdecken, Inventar sichern.
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Kfz: Fenster abdecken, wenn fahrbereit: in Garage stellen.
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Schaden mindern; Fragebögen; Fotos; aufbewahren.
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Keine Reparaturen ohne Freigabe (außer Notmaßnahmen).
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Schadenliste; Belege/Kostenvoranschläge.
Überschwemmung
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Wasserstände markieren; Wände/Gegenstände fotografieren.
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Abpumpen/Reinigung/Trocknung – erst, wenn der Außenwasserstand sinkt (sonst Gefahr von Unterspülung/Aufschwemmung/Statikschäden).
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Elektrik vor Wiederinbetriebnahme prüfen lassen.
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Fragebögen; aufbewahren; keine Reparaturen ohne Freigabe (außer Notmaßnahmen).
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Schadenliste; Belege/Kostenvoranschläge.
Unfallversicherung
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Unfall unverzüglich melden; ärztlich behandeln lassen (Fristen beachten).
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Benötigte Unterlagen: Arztbericht, Entlassungsbericht, KH-Bescheinigung (mit Diagnose).
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Auch zunächst geringfügige Unfälle melden.
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Fragebögen/Schadenmeldungen sehr sorgfältig ausfüllen (bei unklaren Gesundheitsfragen „nicht beurteilbar“ vermerken).
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Invalidität: Anspruch innerhalb der vertraglichen Fristen (i. d. R. 12 Monate) schriftlich anmelden.
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Neubemessung bei veränderter Gesundheit unverzüglich anzeigen.
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Verursacher (auch Tier/Kfz Dritter) – Haftpflichtversicherer des Verursachers informieren und Ansprüche geltend machen.
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Hinweis: Ggf. Fahrtkosten/Verdienstausfall (z. B. zu Gutachtern) geltend machen.
Vandalismus
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Polizei/Anzeige; Aktenzeichen/Tagebuchnummer sichern.
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Fragebögen; Schadenfotos; Kostenvoranschlag einreichen.
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Schadenhöhe zunächst schätzen.
Vermögensschaden
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Kein Schuldanerkenntnis.
-
Unverzüglich melden.
-
Bei behördlichen/gerichtlichen Maßnahmen (Strafbefehl, Mahnbescheid etc.) fristgerecht reagieren.
-
Versicherer sofort informieren, wenn Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden (inkl. Streitverkündung, Arrest, EV, Beweissicherung).
-
Fragebögen; keinen eigenen Anwalt zur Abwehr beauftragen.
-
Anspruchsschreiben umgehend weiterleiten.
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Koppenburg GmbH · Ringstraße 6a · 66663 Merzig
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