Richtig handeln im Schadensfall

Ein Schaden ist immer unangenehm. Umso wichtiger ist es, richtig und zügig zu reagieren – damit die Regulierung reibungslos läuft und Ihr Versicherungsschutz erhalten bleibt.
Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Grundregeln sowie konkrete Anleitungen für die häufigsten Schadenarten.

Wichtig: Bewahren Sie Ruhe, mindern Sie die Schadenhöhe, und informieren Sie uns zeitnah – wir unterstützen Sie persönlich.


Das gilt immer (Grundregeln)

  • Schaden mindern: Treffen Sie sofort geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu reduzieren und Folgeschäden zu vermeiden (z. B. Wasser abstellen, Fenster abdichten, provisorisch sichern).

  • Nichts voreilig reparieren: Keine Reparaturaufträge ohne Freigabe des Versicherers – Ausnahme: unaufschiebbare Notmaßnahmen zur Schadenminderung.

  • Beweise sichern: Fertigen Sie aussagekräftige Fotos/Videos von Schadenstelle, Ursache und beschädigten Sachen an.

  • Unterlagen aufbewahren: Beschädigte Gegenstände bis zum Abschluss der Regulierung aufbewahren.

  • Fragebögen vollständig ausfüllen: Unterlagen des Versicherers gewissenhaft und vollständig bearbeiten; wenn Angaben (noch) nicht möglich sind, vermerken.

  • Keine Schuldanerkenntnisse: Geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab.

  • Polizei einschalten, wenn erforderlich: Bei Straftaten (Einbruch, Diebstahl, Vandalismus etc.) sofort Anzeige erstatten und Aktenzeichen notieren.

  • Belege zusammentragen: Kaufbelege/Rechnungen bereithalten, Kostenvoranschläge einholen bzw. Schadenhöhe zunächst schätzen.

  • Verzeichnis anlegen: Eine Liste aller beschädigten/zerstörten Gegenstände (Art, Fabrikat, Typ, Baujahr, Geräte-Nr. – falls vorhanden) erstellen.


Inhalte nach Schadenart

Zur schnelleren Orientierung wählen Sie über das Inhaltsverzeichnung Ihre Schadenart.


Bauleistung

  • Schaden mindern, Baustelle sichern; Folgeschäden ausschließen.

  • Bei Straftat: Polizei informieren, Aktenzeichen notieren.

  • Fragebögen sorgfältig ausfüllen; unklare Punkte vermerken.

  • Fotos von Beschädigungen und den örtlichen Gegebenheiten.

  • Beschädigtes aufbewahren bis Abschluss der Regulierung.

  • Keine Reparaturen ohne Freigabe (außer Notmaßnahmen).

  • Schadenverzeichnis anlegen.


Blitz/Überspannung

  • Alle elektrischen Geräte auf Funktion prüfen.

  • Einschlagsstelle (sofern erkennbar) fotografieren.

  • Schaden mindern; Fragebögen ausfüllen.

  • Fotos der beschädigten Geräte; aufbewahren.

  • Keine Reparaturen ohne Freigabe (außer Notmaßnahmen).

  • Schadenliste erstellen; Belege/Kostenvoranschläge beifügen.


Brand

  • Feuerwehr informieren (wenn noch erforderlich/größerer Brand).

  • Brandursache/Brandherd (wenn möglich) fotografieren.

  • Schaden mindern; Fragebögen ausfüllen.

  • Beschädigungen fotografieren und aufbewahren.

  • Keine Reparaturen ohne Freigabe (außer Notmaßnahmen).

  • Schadenliste + Belege/Kostenvoranschläge.


Cyber

  • Schaden unverzüglich melden.

  • Keine eigenen IT-Dienstleister beauftragen – Vorgehen mit Versicherer abstimmen.

  • Kein Schuldanerkenntnis abgeben.

  • Bei behördlichen/gerichtlichen Schritten (Ermittlungsverfahren, Straf-/Bußgeld-/Mahnbescheid, Arrest, EV, Beweissicherung): fristgerecht reagieren und Versicherer sofort informieren.

  • Fragebögen vollständig; keinen eigenen Anwalt für Abwehr beauftragen.

  • Anspruchsschreiben/Schriftstücke sofort an den Versicherer weiterleiten.


Elektronik

  • Schaden mindern; bei Straftat: Polizei/Anzeige.

  • Fragebögen ausfüllen; Fotos der Schäden; aufbewahren.

  • Wartungsvertrag/Garantie/Gewährleistung prüfen.

  • Keine Reparaturen ohne Freigabe (außer Notmaßnahmen).

  • Schadenliste mit Gerätedaten (Art, Fabrikat, Typ, Baujahr, Geräte-Nr.).

  • Belege/Kostenvoranschläge beifügen.


Einbruch

  • Schaden mindern (Notschloss/Ersatzverglasung etc.).

  • EC-/Kreditkarten, Konten, SIM-Karten ggf. sofort sperren.

  • Polizei/Anzeige; Aktenzeichen notieren.

  • Beschädigte Türen/Schlösser/Fenster fotografieren.

  • Stehlgutliste (für Polizei und Versicherer) – spätere Ergänzungen werden oft nicht akzeptiert.

  • Fragebögen ausfüllen; Belege/Kostenvoranschläge.


Fahrraddiebstahl

  • Polizei/Anzeige, Aktenzeichen/Bescheinigung beifügen.

  • Fragebögen ausfüllen.

  • Erstanschaffungsbeleg einreichen; fehlt dieser: Zweitschrift/Fotos/Anleitung/Fahrradpass.

  • Alle Schlüssel der Sicherungsanlage (z. B. Schloss) einreichen.

  • Fundbüro informieren und nach ca. 3 Wochen nachfragen.


Photovoltaik

  • Schaden mindern; bei Straftat: Polizei/Anzeige.

  • Fragebögen; Fotos; aufbewahren.

  • Keine Reparaturen ohne Freigabe (außer Notmaßnahmen).

  • Schadenliste; Belege/Kostenvoranschläge.

  • Bei Minderertrag/Ertragsausfall: Einspeiseabrechnungen (12 Monate) und Ertragsprognosen/Gutachten beifügen.


Glasbruch

  • Schaden mindern; Fotos der Bruchstelle.

  • Fragebögen; Belege/Kostenvoranschläge.

  • Keine Reparaturen ohne Freigabe (außer Notmaßnahmen).

  • Hinweis: Versichert sind Glasteile/Scheiben; Rahmen/Möbel sind nicht umfasst.


Haftpflicht (Versicherungsnehmer)

  • Bei Personenschäden: sofort Polizei informieren.

  • Kein Schuldanerkenntnis.

  • Fragebögen ausfüllen; keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr beauftragen.

  • Anspruchsschreiben umgehend an uns/den Versicherer weiterleiten.

  • Hinweis für Geschädigte (nicht Ihre Pflicht): beschädigte Sachen fotografieren/aufbewahren, Reparaturen vorab mit Versicherer abstimmen.


Kfz-Haftpflicht (Geschädigter)

  • Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Alkoholverdacht, unklarer Schuld: Polizei rufen.

  • Skizze/Bericht zum Unfallhergang.

  • Daten vom Unfallverursacher: Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Fahrer-/Halterdaten, Versicherer, VSNR (Nachweis über Ausweis/Führerschein).

  • Kostenvoranschlag einreichen; bei Schaden > ca. 700 € ggf. Gutachtervorab abstimmen.

  • Schaden mindern; Fragebögen; Fotos; aufbewahren.


Kfz-Haftpflicht (Schädiger)

  • Bei Personenschäden/unklarer Schuld: Polizei.

  • Skizze/Bericht; Daten des Geschädigten aufnehmen.

  • Mit dem Geschädigten Maßnahmen zur Schadenminderung abstimmen.

  • Schaden frühzeitig melden (Makler/Versicherer).

  • Fragebögen; Fotos; Geschädigten auf Aufbewahrungspflicht hinweisen.


Kfz-Kasko

  • Skizze/Bericht zum Hergang.

  • Vandalismus/Diebstahl: Polizei/Anzeige.

  • Wildunfall: Wildbescheinigung (Forstamt/Polizei).

  • Schaden mindern; Fragebögen; Fotos; aufbewahren.

  • Keine Reparaturen ohne Freigabe (wichtig bei Werkstattbindung).

  • Leasing/Kredit: Sicherungsabtretung/Leasinggeber informieren, wenn Zahlung direkt an Werkstatt soll.

  • Veräußerung/Restwert vorher mit Versicherer abstimmen.


Leitungswasser

  • Stromquellen trennen (Geräte vom Netz).

  • Hauptwasserhahn schließen (bei Zuleitungsleck).

  • Schaden mindern; Fragebögen; Fotos; aufbewahren.

  • Keine Reparaturen ohne Freigabe (außer Notmaßnahmen).

  • Schadenliste; Belege/Kostenvoranschläge.


Maschinen

  • Schaden mindern; bei Straftat: Polizei/Anzeige.

  • Fragebögen; Geräte/Teile fotografieren; aufbewahren.

  • Wartungsvertrag/Garantie/Gewährleistung prüfen.

  • Keine Reparaturen ohne Freigabe (außer Notmaßnahmen).

  • Schadenliste (Art, Fabrikat, Typ, Baujahr, Geräte-Nr.); Belege/Kostenvoranschläge.


Rechtsschutz

  • Rechtsschutzfall unverzüglich melden.

  • Umstände vollständig/wahrheitsgemäß mitteilen; Beweismittel/Unterlagen bereitstellen.

  • Kostenauslösende Schritte vorab mit Versicherer abstimmen, sofern zumutbar.

  • Beauftragten Rechtsanwalt vollständig informieren und bei Unterlagenbeschaffung mitwirken.

  • Auf Verlangen des Versicherers über den Verfahrensstand informieren.

  • Bei polizeilichen/strafrechtlichen Ermittlungen zunächst nicht zur Sache äußern – vorher mit Versicherer/Anwalt sprechen.


Sturm

  • Gebäude: Fenster abdecken, Inventar sichern.

  • Kfz: Fenster abdecken, wenn fahrbereit: in Garage stellen.

  • Schaden mindern; Fragebögen; Fotos; aufbewahren.

  • Keine Reparaturen ohne Freigabe (außer Notmaßnahmen).

  • Schadenliste; Belege/Kostenvoranschläge.


Überschwemmung

  • Wasserstände markieren; Wände/Gegenstände fotografieren.

  • Abpumpen/Reinigung/Trocknungerst, wenn der Außenwasserstand sinkt (sonst Gefahr von Unterspülung/Aufschwemmung/Statikschäden).

  • Elektrik vor Wiederinbetriebnahme prüfen lassen.

  • Fragebögen; aufbewahren; keine Reparaturen ohne Freigabe (außer Notmaßnahmen).

  • Schadenliste; Belege/Kostenvoranschläge.


Unfallversicherung

  • Unfall unverzüglich melden; ärztlich behandeln lassen (Fristen beachten).

  • Benötigte Unterlagen: Arztbericht, Entlassungsbericht, KH-Bescheinigung (mit Diagnose).

  • Auch zunächst geringfügige Unfälle melden.

  • Fragebögen/Schadenmeldungen sehr sorgfältig ausfüllen (bei unklaren Gesundheitsfragen „nicht beurteilbar“ vermerken).

  • Invalidität: Anspruch innerhalb der vertraglichen Fristen (i. d. R. 12 Monate) schriftlich anmelden.

  • Neubemessung bei veränderter Gesundheit unverzüglich anzeigen.

  • Verursacher (auch Tier/Kfz Dritter) – Haftpflichtversicherer des Verursachers informieren und Ansprüche geltend machen.

  • Hinweis: Ggf. Fahrtkosten/Verdienstausfall (z. B. zu Gutachtern) geltend machen.


Vandalismus

  • Polizei/Anzeige; Aktenzeichen/Tagebuchnummer sichern.

  • Fragebögen; Schadenfotos; Kostenvoranschlag einreichen.

  • Schadenhöhe zunächst schätzen.


Vermögensschaden

  • Kein Schuldanerkenntnis.

  • Unverzüglich melden.

  • Bei behördlichen/gerichtlichen Maßnahmen (Strafbefehl, Mahnbescheid etc.) fristgerecht reagieren.

  • Versicherer sofort informieren, wenn Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden (inkl. Streitverkündung, Arrest, EV, Beweissicherung).

  • Fragebögen; keinen eigenen Anwalt zur Abwehr beauftragen.

  • Anspruchsschreiben umgehend weiterleiten.


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