Starker Brechreiz - Tausende Versicherungsvermittler von plötzlichen Würgeanfällen überrascht

 

Kommentar zur Ausstrahlung von @SternTV (07.11.18) zum Thema Autoversicherung – darf gerne geteilt werden

Neuste Studien belegen nun, dass deutsche Versicherungsvermittler bereits im Vorfeld von medialen Reportagen zum Thema Versicherungen mit Angstzuständen und Schweißausbrüchen zu kämpfen haben.

Nach der Ausstrahlung/Veröffentlichung verschwinden diese Gefühle oft schlagartig – manchmal kommt es allerdings zu weiteren massiven Beschwerden. So auch am Abend des 07.11.2018.

Vermittler aus ganz Deutschland beklagen sich über starken Brechreiz, massive Kopfschmerzen bis hin zur Ohnmacht oder geistern verwirrt durch soziale Medien.

Auf der Straße, vor dem Büro des allseits bekannten Versicherungsvertreters Hr. Kaiser, kann man ein leises Wimmern und immer wieder den Satz: „Nicht schon wieder!“ hören. Beim Blick durch das Bürofenster sieht man den Versicherungsvertreter fassungslos, kreideweiß und mit glasigen Augen, eingesackt in seinem Bürostuhl sitzen.

Aber was genau ist passiert?

Am 07.11.18 strahlte @SternTV einen Beitrag zum Thema Autoversicherung aus.

Soweit so gut, immerhin gibt es beim komplexen Thema Versicherungen tatsächlich viel Klärungsbedarf.

Der Beitrag beginnt mit der Befragung von Autobesitzern an einer Tankstelle. Eine Frau erklärt, dass sie ihre KFZ-Versicherung „immer mit ihrem besten Freund mit wechselt, der sei Versicherungsvertreter. Die Steilvorlage holt SternTV gerne an – absolut nachvollziehbar. Die Frau nimmt das Angebot zur Überprüfung der Versicherung gerne an.

Szenenwechsel – „dieser Mann weiß, wie man spart“. Okay, lassen wir mal so stehen. „Finanzexperte Hermann-Josef Tenhagen vom Verbraucherratgeber Finanztip“. Ach du Schreck – Pulsausschläge bei ersten Versicherungsvermittlern. Hr. Tenhagen ist bei diesen kein Unbekannter, da frühere Aussagen von ihm oft zu heißen Diskussionen führten.

Am Tisch der Kundin geht’s dann mit der Überprüfung los.

„Da steht monatlich. Monatlich ist ganz blöd. Weil monatlich kostet tatsächlich ungefähr 10% mehr, als wenn man es jährlich macht.“ Korrekt ist, dass die monatliche Zahlungsweise i.d.R. mehr kostet, als andere Zahlungsweisen. Das gilt bei der KFZ-Versicherung – allerdings nicht zwingend bei allen Versicherungen! „Ungefähr 10%“ – okay, lassen wir mal so stehen, viele Gesellschaften liegen allerdings unter 10% Zuschlag bei monatlicher Zahlungsweise.

Auf den ersten Satz von Hr. Tenhagen erwidert die Kundin, dass die Summe dann doch vielleicht etwas zu hoch sei, um diese auf einen Schlag zu bezahlen. Absolut verständlich, je nach Vertrag können das ja auch schonmal mehrere Hundert, wenn nicht sogar über 1.000 EUR sein.

„Der Finanzexperte würde für die Ersparnis sogar riskieren das Girokonto zu überziehen.“ Er führt weiter aus: „Bei den Summen, die da normalerweise fällig sind, ist der Dispo sogar billiger.“

Hat er nicht gesagt… Doch!

Der „Finanzexperte“ rät wegen der KFZ-Versicherung das eigene Konto zu überziehen! Langsam beginnt der Mageninhalt sich in die falsche Richtung zu bewegen. Orientieren wir uns kurz an dem Beispiel der Kundin, die bisher 791,28 EUR zahlte (vermutlich der monatliche Beitrag hochgerechnet auf das Jahr). 10% Ersparnis (was schon hoch gegriffen ist) durch die jährliche Zahlungsweise würden hier also etwa 80 EUR Ersparnis im Jahr, aufgerundet 7 EUR im Monat, 25 Cent am Tag bedeuten. Aber für den Dispo werden auch Zinsen fällig! Und dafür soll man das Konto überziehen!?

Nur als klitzekleiner Hinweis: Es gibt neben der monatlichen und jährlichen Zahlungsweise noch die Möglichkeit viertel-, oder halbjährlich zu zahlen. Die Zuschläge der Gesellschaften dafür sind dann entsprechend geringer, die „Ersparnis“ somit auch. Warum das an dieser Stelle unerwähnt bleibt und eher dazu geraten wird, das Konto zu überziehen, bleibt vermutlich auf ewig ein Rätsel.

Aber wenn es nach Hr. Tenhagen geht, kann man ja mal mit dem Konto ins Minus rutschen – ist ja nicht schlimm. Sollte dann zufällig mal die Waschmaschine kaputtgehen oder eine Reparatur am Auto notwendig sein, rutsche ich halt noch weiter ins Minus. Wen interessiert’s? Dass das zu einem massiven Problem werden, die Bank schlimmstenfalls auch pfänden könnte, muss ja nicht zwingend erwähnt werden. Immerhin kann ich so – noch höher gegriffen als zuvor – vielleicht 10 EUR im Monat bei der Autoversicherung sparen. Herzlichen Glückwunsch! Das ist bestimmt ein richtig guter Rat von einem „Finanzexperten“!

Aber zurück zur Überprüfung… Das Ergebnis: „Platz 1 ist der Günstigste.“ 791,28 EUR musste die Kundin bisher bezahlen, 461,52 EUR nach der Umstellung. Das macht eine Ersparnis von 329,76 EUR im Jahr. Hört sich erstmal gut an, allerdings sei an dieser Stelle erwähnt, dass „der Günstigste“ nicht immer auch das Sinnvollste ist. Immerhin können sich die Leistungen einzelner KFZ-Versicherer dramatisch unterscheiden. Ich hoffe, dass Hr. Tenhagen hier auch einen Blick auf die Leistungen geworfen bzw. diese mit der Kundin besprochen und „Zusatzbausteine“, sofern vorhanden, berücksichtigt hat (Vergleich von Äpfeln mit Äpfeln).

Wir merken uns: Eine jährliche Zahlungsweise bei der KFZ-Versicherung ist sinnvoll, wenn man sich es leisten kann. Sollte das nicht der Fall sein, kann man neben der monatlichen noch halb- oder vierteljährlich zahlen.

Erstmal Luft holen, etwas trinken, den Sonnengruß machen den Kopf kurz in das Gefrierfach halten, bevor es weitergeht.

Nächster Fall: Ein 18-jähriger Fahranfänger, der aktuell 1.100 EUR für die KFZ-Versicherung bezahlt. Sein Auto ist allerdings über die Großmutter versichert. Der „Finanzexperte“ berechnet den Beitrag für eine Absicherung auf ihn selbst und kommt zu dem Ergebnis, dass diese Variante wesentlich teurer wäre. Alles gut soweit. Hr. Tenhagen erklärt, dass die Situation mit der Absicherung über die Großmutter „super“ sei. Hier nur eine kleine Anmerkung: Bei einer späteren Übertragung könnte es hier ggf. problematisch werden, da die Übertragung bei einigen Gesellschaften nur von Eltern auf Kind akzeptiert wird.

Während der Sendung ging es dann im Gespräch mit Hr. Hallaschka noch weiter.

Da kam zur Sprache, dass während der Sendung viel Unmut im Chat und bei Facebook aufkam. Es wurde SternTV unterstellt, dass die Leistungen nicht verglichen wurden, sondern nur die Beiträge. Hr. Tenhagen entgegnete daraufhin: „Wir haben exakt den gleichen Versicherungsschutz, mit exakt den gleichen Eckpunkten“ verwendet. Ob das tatsächlich der Fall ist, wage ich zu bezweifeln. Eine Vollkaskoversicherung bei Versicherer A kann bspw. wesentliche Leistungsunterschiede aufweisen, als die Vollkaskoversicherung von Versicherer B.

Während der Sendung konnten, wie bereits erwähnt, Nutzer per Chat Fragen zum Thema an Hr. Tenhagen stellen, die er dort beantwortete. Diese können übrigens immer noch dort eingesehen werden. Der „Experte im Chat“ antwortete hier auf manche Fragen allerdings katastrophal.

Ein Nutzer fragt: “Ich bin im Augenblick meinen Führerschein zu machen, welche Versicherung würden Sie mir empfehlen.“

Darauf antwortet Hr. Tenhagen: „Schauen Sie einfach bei einem Vergleichsportal, wie z.B. Verivox oder Check24 nach.“

Vielleicht liegt es an dem Gegenwind, der Hr. Tenhagen des Öfteren von Versicherungsvermittlern entgegnet, dass er hier nicht auf Versicherungsvermittler verweist, sondern nur auf Vergleichsportale. Über die Vor- und Nachteile soll nicht weiter eingegangen werden, aber der persönliche Kontakt zu Versicherungsvermittlern kann sehr wertvoll sein, um ganzheitliche Lösungen zu finden, die über die KFZ-Versicherung hinausgehen.

Dann kommt allerdings eine Frage, deren Beantwortung die Fachkenntnis von Hr. Tenhagen zum Thema Autoversicherung völlig in Frage stellt:

„Ich hatte im September einen wildunfall Schadenshöhe 4000euro . Wirkt sich das auf die neue sfk aus?“.

Hr. Tenhagen antwortet: „Ja! Es sei denn Sie haben einen Rabattschutz.“

Heiliges Kanonenrohr! Spätestens jetzt dürften sämtliche Versicherungsvermittler, die im Bereich der KFZ-Versicherung unterwegs sind mit dem Kopf auf dem Tisch oder Fußboden aufgeschlagen sein.

Eine absolut falsche Aussage!

Wildunfälle fallen unter die Teilkaskodeckung und dort gibt es keine SF-Klassen. Ein reiner Wildunfall hat keinerlei Auswirkung auf die SF-Klasse!

Eine letzte Frage noch:

„Muss man Kinder angeben die mit im Haushalt leben oder auch die welche gelegentliche mitfahren?“

Die Antwort: „Gelegentlich ist gut. Wenn Sie in den Spiegel schauen und jetzt sagen: Das Kind fährt nur 2 Mal im Jahr, brauchen Sie es nicht angeben.“

Auch das kann man natürlich so machen.

Man kann auch im Winter splitterfasernackt auf dem Bauch liegend über die Straße robben. Ob das wirklich sinnvoll ist, muss jeder für sich entscheiden.

ABER: Passiert einem nicht eingetragenen Fahrer ein Unfall, kann die Gesellschaft eine Strafzahlung fordern und/oder die Beiträge nachfordern, die bei ordnungsgemäßer Absicherung entstanden wären.

Viele Gesellschaften bieten auch die Möglichkeit vorübergehende Fahrer – sogar beitragsfrei – für einen gewissen Zeitraum in die Versicherung aufzunehmen. Die Empfehlung von Hr. Tenhagen ist hier wieder eine absolute Katastrophe.

Ein kurzes Fazit zum Abschluss:

  • Ein Versicherungsvergleich kann sich lohnen.
  • Versicherungsthemen sind oft komplexer, als man denkt.
  • Nicht nur der Preis zählt, sondern auch die Leistungen.
  • Ein eigener Vermittler ist sinnvoll.
  • Nicht alles glauben, was im Fernsehen gezeigt wird. Selbst, wenn sog. „Experten“ das Wort haben.